I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem Lake House Plön, über die zeitweise Überlassung von Räumen zur Beherbergung und alle in diesen Zusammenhängen erbrachten Leistungen.
II. Vertragsabschluss; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch einen Antrag des Gastes und anschließende Annahme durch das Lake House Plön zustande. Dem Lake House Plön steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Der Gast ist verpflichtet dem Lake House Plön spätestens bei Vertragsabschluss zu informieren, wenn dessen Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Lake House Plön in der Öffentlichkeit gefährdet.
3. Alle Ansprüche gegen das Lake House Plön verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Lake House Plön beruhen.
III. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Gast ist verpflichtet, die Preise vom Lake House Plön zu zahlen, die für die Überlassung des Mietobjektes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen allgemein gelten bzw. speziell mit ihm vereinbart wurden. Dies gilt auch für Leistungen, die für einen Gast durch einen Dritten erbracht und vom Lake House Plön verauslagt wurden.
2. Grundsätzlich hat der Gast für jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahnkosten in Höhe von 5,- Euro an das Lake House Plön zu erstatten. Der Nachweis, dass dem Lake House Plön keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Gast frei.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst.
4. Das Lake House Plön kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der zum Zeitpunkt des Abschlusses vereinbarten Vertragsinhalte des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Überlassung des Mietobjektes und/ oder die sonstigen Leistungen angemessen erhöht.
5. Die Zahlung des Gesamtbetrages ist vor Ort bar, per EC Cash oder Kreditkarte zu entrichten. Wird im Falle einer Kostenübernahme Zahlung auf Rechnung vereinbart, gilt das darauf angegebene Zahlungsziel.
IV. Zimmerbereitstellung und -rückgabe
1. Der Gast erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
2. Das Gebuchte Zimmer steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Lake House Plön das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Lake House Plön herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr freizugeben. Danach kann das Lake House Plön für die vertrags-überschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % und ab 14.00 Uhr mindestens 80 % des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Lake House Plön kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. In begründeten Fällen, wie etwa zur Prüfung des Zustandes oder für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, steht dem Lake House Plön sowie dessen Beauftragten das Aufsuchen der Zimmer zu angemessener Tageszeit – auch ohne Ankündigung – frei; bei dringender Gefahr oder unaufschiebbaren Reparaturen jederzeit.
V. Rücktritt durch den Gast/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen
1. Sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, kann der Gast bis 2 Tage vor Anreise 23:30 Uhr kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche durch das Lake House Plön zu erzeugen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Lake House Plön in Textform geltend macht.
3. Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen und stimmt das Lake House Plön einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält es den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen sind dabei anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Lake House Plön den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung, gebuchtes Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
VI. Rücktritt durch das Lake House Plön
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Lake House Plön bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage vom Lake House Plön mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage vom Lake House Plön mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist das Lake House Plön berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
· höhere Gewalt oder andere vom Lake House Plön nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
· Lake House Plön begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Lake House Plön in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations-bereich vom Lake House Plön zuzurechnen ist;
· der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
· ein Verstoß gegen Klausel VII Nr. 1 vorliegt.
3. Sollte nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch vom Lake House Plön gegen den Gast bestehen, so kann Lake House Plön den Anspruch pauschalieren. Klausel V Nr. 3 sowie Klausel VII Nr. 1 gelten entsprechend.
VII. Nicht genehmigte Nutzung/ sonstige Restriktionen
1. Die Unter- oder Weitervermietung der Räumlichkeiten und Freiflächen des Lake House Plön sowie deren auch nicht gewerbliche Nutzung zu jeden anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Gast nicht Verbraucher ist.
2. Nicht genehmigte Weitervermietung, Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Lake House Plön unterbinden bzw. abbrechen.
3. Der berechtigte Widerruf von Lake House Plön oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 2 begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
4. Nichtraucherverordnung
Das Lake House Plön ist ein Nichtraucher Hotel. Daher ist das Rauchen in den Zimmern und öffentlichen Räumen im gesamten Gebäude untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen ist das Hotel berechtigt, die entstandenen Kosten bei Abreise in Rechnung zu stellen.
Dazu zählen die Reinigungskosten des Zimmers, anfallende Kosten bei der Weitervermietung und Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Lösungen für Anschlussgäste.
Die reinen Reinigungskosten betragen zurzeit pauschal € 150,00 inkl. MwSt., Änderungen vorbehalten. Der Betrag ist sofort bei Abreise des Gastes fällig.
5. Schäden, die am Eigentum des Lake House Plön entstehen, sind diesem unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für solche, die durch höhere Gewalt, technische Defekte oder durch Dritte verursacht wurden.
VIII. Haftung des Lake House Plön
1. Das Lake House Plön haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Lake House Plön für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertrags-typische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom Lake House Plön steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VIII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Lake House Plön auftreten, wird es bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Lake House Plön rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Lake House Plön bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen entweder verwertet oder vernichtet.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendungen des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.